Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

4. Sicherheitspolitik

92.071 Schweizerische Blauhelmtruppen. Bundesgesetz
Troupes de casques bleus suisses. Loi

Botschaft: 24.08.1992 (BBl V, 1141 / FF V,1077)

Ausgangslage

In seinem Bericht 90 über die Sicherheitspolitik der Schweiz erklärte der Bundesrat die Friedensförderung zu einem sicherheitspolitischen Auftrag der Armee. Dazu soll auch die Entsendung von schweizerischen Blauhelmtruppen gehören. Der Einsatz von schweizerischenTruppen für friedenserhaltenden Operationen hat in der Regel zum Zweck, das Wiederaufleben von Feindseligkeiten zwischen den Konfliktparteien zu verhindern und günstige Voraussetzungen für eine Konfliktlösung zu schaffen. Ein entscheidendes Merkmal von friedenserhaltenden Operationen besteht darin, dass sie nur im Einvernehmen mit den Konfliktparteien und Entsendestaaten durchgeführt werden können. Dadurch unterscheiden sie sich grundlegend von den Zwangsmassnahmen der UNO. Für Einsätze kommen nur Angehörige der Armee in Frage, die sich dazu freiwillig melden. Der Bundesrat geht von einem Bestand von 600 Personen aus.

Verhandlungen

SR 08.03.1993 AB 1993, 51
NR 09.-10.06.1993 AB 1993, 1109
SR / NR 18.06.1993 Schlussabstimmungen (37:0 / 127:23)

Der Ständerat wurde der Bundesrat auf Antrag von Rhinow (R, BL) ausdrücklich verpflichtet, die zuständigen parlamentarischen Kommissionen zu konsultieren und der Bundesversammlung über durchgeführte Einsätze Bericht zu erstatten. Sowohl in Gesamt- wie Schlussabstimmung wurde das Gesetz einstimmig verabschiedet.

Im Nationalrat sprachen sich die Fraktionen der SD/Lega, der APS und einer Minderheit der SVP gegen Eintreten aus. Sie wiesen dabei vor allem auf den vom Volk 1986 deutlich abgelehnten UNO-Beitritt der Schweiz. Die Antragstellerin Fehr (V, ZH) sagte, am Beispiel des ehemaligen Jugoslawien werde deutlich, wie Blauhelmtruppen nicht als ehrliche Vermittler für einen gerechten Frieden respektiert würden. Es gebe andere friedensfördernde und friedenserhaltende Möglichkeiten wie zum Beispiel das Rote Kreuz. Hier müsse man aufbauen, statt eine neue Hilfsstruktur auf die Beine zu stellen. Der Rückweisungsantrag wurde mit 23 zu 144 Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit betonte, das Gesetz sei kein Verstoss gegen die UNO-Abstimmung. Schweizerische Blauhelmtruppen würden sowohl einem sicherheitspolitischen als auch einem aussenpolitischen Bedürfnis der Schweiz entsprechen. Die Blauhelmtruppen seien eine Erweiterung in eine neue Form der Guten Dienste. In der Detailberatung schloss sich der Nationalrat dem Erstrat an.

In der Referendumsabstimmung vom 12.06.1994 wurde das Gesetz vom Volk mit 58% Nein-Stimmen abgelehnt (siehe Anhang G).

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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